Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Waldhart Software (WS)
- Alle unsere Angebote, Auftragsannahmen, Vertragsabschlüsse und
sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich
unter den nachstehend festgelegten Bedingungen. Abweichungen davon,
insbesondere durch Übersendung anderslautender Geschäftsbedingungen
unserer Kunden gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich
anerkannt haben.
- Unsere Angebote sind bis zum endgültigen Vertragsabschluss stets
freibleibend; ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst mit Absendung einer
Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Der Vertragsinhalt
ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung; Abänderungen
zur Auftragsbestätigung müssen vom Kunden unverzüglich
nach Erhalt derselben schriftlich begehrt werden.
- Sämtliche an unseren Produkten begründeten oder begründbaren
Schutzrechte stehen ausschließlich WS zu. Der Kunde ist mit Erwerb
des Produktes nur berechtigt, diese Schutzrechte im vertraglich vereinbarten
Ausmaß zu nutzen; allfällige Nutzungsrechte sind lediglich
als Werknutzungsbewilligung zu verstehen. Die Weitergabe/Übertragung
der Nutzungsrechte an Dritte ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher,
vorheriger schriftlicher Zustimmung von WS gestattet.
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Vorschriften,
welche im Zusammenhang mit der Verwendung des von WS erstellten Produktes
in Betracht kommen, einzuhalten. Vom Kunden beigestellte Materialien,
wie etwa Daten, Bilder und sonstige Informationen sowie vom Kunden erteilte
Anweisungen hinsichtlich der Erstellung und des Inhaltes des Produktes
werden von WS nicht auf deren Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht
bzw. mit allfälligen Rechten Dritter geprüft. Diesbezüglich
wird der Kunde WS für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte
vollkommen schad- und klaglos halten.
- Die Übergabe der von WS erstellten Produkte gilt grundsätzlich
mit der Ablieferung beim Kunden als vollzogen; der Zeitpunkt der Ablieferung
ist bei Softwareprodukten der Tag der förmlichen Abnahme; unterbleibt
eine förmliche Abnahme aus welchen Gründen auch immer so gilt
das Softwareprodukt jedenfalls eine Woche nach Installation beim Kunden
als übergeben. Bei Homepages erfolgt die Übergabe durch Anzeige
der Fertigstellung mittels e-Mail und gilt die Homepage eine Woche nach
Absendung der Fertigstellungsanzeige als übergeben. Allfällige
Mängel sind vom Kunden bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche
unverzüglich nachweislich schriftlich zu rügen. Ab dem Zeitpunkt
der Übergabe hat der Kunde zu beweisen, dass das Produkt mangelhaft
ist, wobei zur Beurteilung der Mangelhaftigkeit primär die gemeinsam
mit dem Kunden erstellte Spezifikation heranzuziehen ist. Die Gewährleistungsfrist
endet 6 Monate nach Übergabe.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aus dem Vertrag mit WS
- aus welchem Grund auch immer - zurückzubehalten oder Forderungen
gegen WS mit Zahlungen aus dem Vertrag aufzurechnen.
- Ist der Kunde mit der Beibringung von Materialien, insbesondere Unterlagen,
Informationen oder sonstigen Beiträgen zur Erstellung des Produktes
in Verzug, so kann WS nach Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten; diesfalls hat der Kunde keinen Anspruch
auf Ausfolgung einer allenfalls geleisteten Anzahlung und ist WS berechtigt,
sämtliche erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
- Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit;
die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden,
entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und von
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist auf jeden
Fall ausgeschlossen, sofern diesbezüglich kein Versicherungsschutz
besteht.
- Für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit dem Auftragnehmer
gilt das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck örtlich
zuständig. Auf die Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer ist ausschließlich
österreichisches Recht, ausgenommen die Kollisionsnormen und das
UN-Kaufrechtsübereinkommen, anwendbar.
Pfaffenhofen, September 2004
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